AGB

COLBEC GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und Leistungen der COLBEC GmbH, Aixerstrasse 26, 72072 Tübingen (nachstehend:„COLBEC“ oder „wir“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen; sie gelten nur, sofern sie gesondert mit uns im Rahmen einer individuellen Absprache ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

I. Grundlagen

1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines Verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Annahme eines Kundenauftrags durch uns zustande. Die Annahme des Kundenauftrags können wir durch auftragsgemäße Ausführung innerhalb von sieben Tagen oder – sofern im Auftrag vorgesehen – der im Kundenauftrag vorgesehenen Frist ersetzen. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.

4. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schulden wir – abgesehen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis – nicht. Insbesondere sichern wir bei Werbemaßnahmen jedweder Art zu keiner Zeit das Erreichen eines bestimmten werblichen Erfolges oder einer bestimmten Reichweite zu. Die Einbeziehung von fertigungstechnischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

5. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.

6. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.

7. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet COLBEC nicht. COLBEC vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet COLBEC nur bis zur Höhe des Materialwertes.

8. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.

9. Garantien im Rechtssinne durch uns liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

II. Dritte

1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.

2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

III. Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind vom Kunden so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Bei vom Kunden veranlassten außerplanmäßigen Nacht- bzw. Feiertagsarbeiten wird der hierfür vorgesehene Zuschlag gemäß Angebot, in jedem Fall jedoch ein Mindestzuschlag von 25 % auf die Regelvergütung fällig.

2. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt uns insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei.

3. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.

IV. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen

1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.

2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.

V. Web-Inhalte und Software

1. Die Regelungen dieser Nr. V. gelten für die Erstellung von Internetseiten (Webdesign) und internetbasierten Anwendungen sowie für die Entwicklung und Bereitstellung von Software/Apps.

2. COLBEC benennt einen Projektleiter, der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Ansprechpartner steht COLBEC für notwendige Informationen und Abstimmungen zur Verfügung.

3. Vorbehaltlich einer gesonderten Abrede ist COLBEC nicht zur Analyse der vorhandenen Daten, Hard- und Software und der sonstigen Systemumgebung des Kunden verpflichtet und insoweit auf die vollständige Information durch den Kunden angewiesen. COLBEC berücksichtigt die beim Kunden vorliegenden Voraussetzungen, soweit sie schriftlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden. Der Kunde verpflichtet sich, und seine sämtlichen Anforderungen an die Software abschließend zu benennen.

4. Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert COLBEC die Leistungsanforderungen auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit.

5. Etwaige Änderungswünsche betreffend den Leistungsgegenstand wird der Kunde COLBEC in Textform mitteilen. COLBEC wird den Kunden auf dessen Wunsch gegen Vergütung bei der Formulierung der Änderungsanforderung unterstützen. Für die Prüfung von Änderungswünschen steht COLBEC eine angemessene Vergütung nach Maßgabe der mit dem Kunden vereinbarten Vergütungssätze, beim Nicht-Bestehen einer einschlägigen Vereinbarung nach den jeweils gültigen Regelsätzen von COLBEC zu.

6. Bei der Ausführung von Leistungen im Bereich von Web-Inhalten erstellen wir auf Basis der Anforderungen des Kunden einen Konzeptvorschlag. Nach Billigung des Konzeptvorschlags erstellen wir ein Block-Layout, welches die grafische

Gestaltung sowie Architektur der Website darstellt. Der Kunde hat dieses Block-Layout zu prüfen und seine sämtlichen Beanstandungen oder Änderungswünsche mitzuteilen. Auf Basis der Änderungswünsche des Kunden erfolgt sodann eine Anpassung des Layouts. Soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt, gelten weitere Anpassungswünsche des Kunden als Leistungsänderung. Auf Basis des freigegebenen Block-Layouts erstellen wir sodann die finale Fassung Internetseite, für welche die Regelungen hinsichtlich der Abnahme des Block-Layout entsprechend gelten.

7. Bei Leistungen im Bereich des Web-Designs und Softwareentwicklung obliegt die Bereitstellung von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten dem Kunden, sofern sie nicht auftragsgemäß von uns bereitzustellen sind. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, die entsprechenden Inhalte in der jeweils erforderlichen Form rechtzeitig bereitzustellen.

8. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lizenzierung und Bereitstellung von Media-Materialien (Texte, Fotos, Animationen, Videos usw.) ausschließlich für die jeweilige Internetseite. Eine abweichende Benutzung ist nicht Gegenstand der Rechtseinräumung und bedarf einer gesonderten Absprache.

9. Im Bereich der Softwareentwicklung schulden wir die Überlassung oder Hinterlegung von Quellcodes nur, soweit dies ausdrücklich unter Wahrung der Schriftform mit dem Kunden vereinbart ist.

VI. Fristen und Termine

1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von COLBEC vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.

2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

VII. Nutzungsrechte

1. Reinzeichnungen dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Nachahmungen sind unzulässig. Alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei uns.

2. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei uns.

3. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung entspricht der für die Nutzung nach den Regelsätzen von COLBEC zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – der Regelvergütung nach für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle (wobei für Designleistungen den Vergütungstarifvertrag Design(AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing Anwendung finden). Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung hat er uns (zusätzlich) eine pauschale Abgeltung in Höhe von 25 % der für die jeweilige Nutzung zu entrichtenden Vergütung zu zahlen. Unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung ist unberechtigt und unzulässig.

5. Wir sind – auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte – berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

6. Die Bereitstellung und/oder Übermittlung von Dateien im bearbeitungsfähigen Zustand („offene Dateien“) schulden wir ausschließlich dann, wenn dem Kunden aufgrund besonderer Vereinbarung ein Bearbeitungsrecht im Hinblick auf die jeweilige Leistung zusteht. In diesem Fall schulden wir lediglich die einmalige Übermittlung, nicht die Archivierung und erneute Bereitstellung. In allen übrigen Fällen besteht kein Rechtsanspruch des Kunden auf Bereitstellung oder Übermittlung offener Dateien.

7. Wir sind vorbehaltlich einer abweichenden Absprache dazu berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung das Firmenlogo des Kunden im Rahmen einer Referenznennung zu verwenden und wiederzugeben.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

IX. Rechnungsstellung

1. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zuzüglich einer angemessenen Vorkasse für sämtliche noch ausstehenden Tätigkeiten einzustellen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.

3. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtende Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.

4. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.

X. Mängelhaftung und Zwischenabnahmen

1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen zwischen und End-Ergebnisse unserer Leistung unverzüglich zu überprüfen und uns Fehler und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

2. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.

3. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel. Im Bereich der digitalen Druckvorstufe sind material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen digitaler Wiedergabe und finalen Produktionsergebnis denkbar. Soweit solche Abweichungen nicht zu einer Einschränkung der Tauglichkeit des Endprodukts führen, liegt kein Mangel vor.

4. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.

5. COLBEC haftet nicht dafür, dass von COLBEC erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulden wir nicht. Der Kunde ist für die von ihm gestalteten und konzipierten Werbemaßnahmen allein verantwortlich. Wir schulden bei Vorschlägen und Kreationen keine Prüfung, ob das jeweilige Ergebnis vom Kunden im Hinblick auf Markenrechte, Unternehmenskennzeichen, Geschäftsabzeichen oder sonstige Rechte Dritter (mit Ausnahme unserer Haftung für die Urheberschaft unserer Erzeugnisse) zulässigerweise verwendet werden kann.

XI. Sonstige Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

XII. Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Tübingen.

Stand dieser AGB: Juni 2015

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